
Schwangerschaft und Mutterschaft
Wir als BKK_DürkoppAdler freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby und möchten Sie in dieser Zeit besonders unterstützen! Deshalb bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungs- und Serviceangebote:
1. Vorsorge während der Schwangerschaft
Innerhalb der Vorsorgeuntersuchungen werden Gefahren während der Schwangerschaft rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt.
Die erste Untersuchung sollte bereits frühzeitig nach Eintritt der Schwangerschaft stattfinden. Weitere Untersuchungen sind dann im Abstand von etwa vier Wochen vorgesehen und in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten jeweils zwei.
Die Vorsorge wird nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgenommen und umfasst:
- Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen
- Individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren
- Information und Beratung, um Ängste abzubauen und das Vertrauensverhältnis zum betreuenden Frauenarzt zu stärken.
Zu beginn der Schwangerschaft bekommen Sie einen Mutterpass ausgehändigt, in diesem werden alle Ergebnisse und Befunde festgehalten.
2. Haushaltshilfe
Während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung kann es sein, dass Sie nicht nur ärztliche Hilfe benötigen, sondern auch eine Haushaltshilfe, weil Ihnen die Weiterführung des Haushaltes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. In diesem Fall sind wir gerne für Sie da.
3. Hebammenhilfe
In den letzten Wochen der Schwangerschaft und für die Betreuung während der Geburt können Sie sich eine Hebamme zur Betreuung suchen, die Ihnen in dieser Zeit zur Seite steht. Sie hilft Ihnen bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, berät Sie bei Ihren Fragen, übernimmt die Geburtsvorbereitung und betreut Sie während der Entbindung und des Wochenbetts.
Die Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme, bei Unterweisung in der Gruppe mit bis zu 10 Schwangeren, wird von der BKK DürkoppAdler für bis zu 14 Stunden mit bis zu 5,71 Euro pro Stunde bezuschusst.
4. Entbindung
Wir übernehmen die vollen Kosten für die stationäre Entbindung. Bei diesem Aufenthalt im Krankenhaus entstehen für Sie keine Zuzahlungen.
Im Rahmen unserer Extra-Leistungen leisten wir außerdem Zuschüsse zur Entbindung im Geburtshaus oder zu Hause.
5. Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter, die vor der Entbindung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird ab 6 Wochen vor dem geplanten Entbindungstag für insgesamt 14 Wochen gezahlt.
6. Elterngeld
Zum 1. Januar 2007 wurde das so genannte Elterngeld eingeführt. Es hat das Erziehungsgeld abgelöst und soll in erster Linie berufstätigen Paaren die Entscheidung für Nachwuchs erleichtern. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nämlich nach dem Einkommen des Elternteils, der aus dem Beruf aussteigt und eine Babypause einlegt.
8. Elternzeit
Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie in den ersten drei Lebensjahren Ihres Kindes Elternzeit beantragen. Die Elternzeit kann entweder von einem Elternteil genommen werden, sie kann aber unter den Eltern aufgeteilt werden oder sogar von beiden Eltern gleichzeitig genommen werden. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Dies ist eine elegante Lösung, Familie und Beruf zu vereinbaren. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese beim jeweiligen Arbeitgeber schriftlich verlangt werden. Während Sie in Elternzeit sind, darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht kündigen.
Unsere Extra-Leistungen für Sie
Mit unseren besonderen Programmen Hallo Baby und BabyCare leiten wir Sie sicher durch Ihre Schwangerschaft.
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