Pflegeversicherung
Wird ein Mensch durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig, ist das für den Betroffenen und seine Familie eine große Belastung.
Im Rahmen unserer Pflegeversicherung bieten wir Ihnen in dieser schwierigen Lebenssituation optimale Hilfe und Unterstützung. Neben der ambulanten und stationären Pflege, stellen wir auch Pflegehilfsmittel zur Verfügung, unterstützen die pflegende Person in der Familie, leisten finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes und vieles mehr.
Grad der Pflegebedürftigkeit
Der Umfang der Leistungen bemisst sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Nachdem die Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse der BKK_DürkoppAdler beantragt wurden, wird der Pflegebedürftige zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu Hause von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) untersucht und einer der drei Pflegestufen zugeordnet:
1. Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftige
Personen benötigen mindestens 1x täglich Hilfe bei bei wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mind. 90 Minuten; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
2. Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftige
Personen benötigen mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mind. 3 Stunden; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
3. Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftige
Personen benötigen täglich rund um die Uhr - auch nachts - Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt mind. 5 Stunden; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
Ambulante Pflege
Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.
Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege ganz oder teilweise übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen.
Beide Leistungen - Pflegegeld und Sachleistung - können auch miteinander kombiniert werden.
Finanzielle Leistungen
Häusliche Pflege (Pflegegeld)
Pflegestufe | Je Kalendermonat 2011 | Je Kalendermonat 2012 |
|---|---|---|
Pflegestufe I | 225 Euro | 235 Euro |
Pflegestufe II | 430 Euro | 440 Euro |
Pflegestufe III | 685 Euro | 700 Euro |
Ambulante Sachleistungen
Pflegestufe | Je Kalendermonat 2011 | je Kalendermonat 2012 |
|---|---|---|
Pflegestufe I | 440 Euro | 450 Euro |
Pflegestufe II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
Pflegestufe III | 1.510 Euro | 1.550 Euro
|
Härtefall III | 1.918 Euro | 1.918 Euro |
Mit dem BKK-Pflegefinder helfen wir Ihnen eine geeignete Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe zu finden.
Teilstationäre Pflege
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Vollstationäre Pflege
Anspruch auf Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung in vollstationären Einrichtungen besteht, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder aus besonderen Gründen nicht in Betracht kommt.
Finanzielle Leistungen
Stationäre Pflege
Pflegestufe | Je Kalendermonat 2011 | Je Kalendermonat 2012 |
|---|---|---|
Pflegestufe I | 1.023 Euro | 1.023 Euro |
Pflegestufe II | 1.279 Euro | 1.279 Euro |
Pflegestufe III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
III (Härtefälle) | 1.825 Euro | 1.918 Euro |
Mit dem BKK-Pflegefinder helfen wir Ihnen eine geeignete Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe zu finden.





