Kinderpflege-Krankengeld


Ihr Kind ist krank und Sie müssen um die Betreuung sicherzustellen der Arbeit fernbleiben? Sofern Ihr Arbeitgeber Sie für diese Zeit unentgeltlich freistellt, erhalten Sie unter folgenden Voraussetzungen von unserer BKK ein sogenanntes Kinderpflege-Krankengeld.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert und unter 12 Jahre alt (bei behinderten oder bei dauerhaft auf Hilfe angewiesenen Kindern kann diese Altersgrenze entfallen)
  • Sie sind selbst als Mitglied mit Krankengeldanspruch bei unserer BKK versichert
  • Ein ärztliches Zeugnis bestätigt die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes
  • Eine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung nicht sicherstellen


Das Kinderpflege-Krankengeld erhalten Sie für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. 
Bei mehreren Kindern besteht ein maximaler Anspruch von insgesamt 25 Arbeitstagen im Kalenderjahr; Alleinerziehende können maximal für 50 Arbeitstage im Kalenderjahr Kinderpflege-Krankengeld erhalten.

Bei Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder ist eine Zahlung des Kinderpflege-Krankengeldes im Einzelfall auch über den Maximalanspruch hinaus möglich.

Höhe
Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts, maximal erhalten Sie 90 Prozent Ihres Netto-Arbeitsentgelts. Sofern Sie als Selbstständige/r mit Krankengeldanspruch versichert sind, setzen Sie sich bezüglich der Höhe der Leistung mit uns in Verbindung.