Impfungen


Die BKK_DürkoppAdler übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut in Berlin vorgesehen sind. Das gilt für Erwachsene ebenso wie für Kinder. Viele Impfungen sind bereits im (Klein-) Kindesalter möglich und sinnvoll. Wie lange ein Impfschutz vorhält, ist unterschiedlich. In der Regel muss ein Impfschutz jedoch nach einer gewissen Zeit aufgefrischt werden.

Zur Aufgabe des G-BA zählt, eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten zu beschließen. Neben den niedergelassenen Ärzten bieten auch Gesundheitsämter bestimmte Schutzimpfungen an. Für die Durchführung der Impfungen zahlen Sie keine Praxisgebühr.

 

 

Kostenlose Impfberatung

Eine auf Sie zugeschnittene Beratung zum Thema Impfschutz bieten wir auch online an.

Inlandsimpfungen Zum Formular

Auslandsimpfungen Zum Formular

Wir empfehlen die regelmäßige Auffrischung Ihres Impfschutzes vor im Inland vorkommenden Infektionskrankheiten, z. B. Tetanus. Den Impfstatus kann Ihr Arzt anhand Ihres Impfausweises ermitteln. Er berät Sie über notwendige Auffrischungsimpfungen und informiert Sie über eventuelle Impfrisiken.

 

Über die Standartimpfungen hinaus übernehmen wir im Rahmen unserer Extra-Leistungen die Kosten für bestimmte Reiseschutzimpfungen, Impfungen für Säuglinge, die HPV-Impfung und die erweiterte Grippeschutzimpfung.


Reiseimpfungen – gut geschützt in den Urlaub
 
Denken Sie rechtzeitig vor Reisebeginn daran, Ihren Impfschutz zu überprüfen.
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt auch bei privaten Auslandsreisen die Kosten für folgende ärztlich empfohlene Impfungen:
 

  • Hepatitis A & B
  • FSME / Zecken-Impfung
  • Rotaviren
  • Meningokokken
  • Gelbfieber
  • Typhus
  • Cholera
  • Malaria
  • Tollwut

 
Die Kosten für diese Schutzimpfung kann Ihr Arzt in der Regel direkt über Ihre Versichertenkarte mit uns abrechnen. In seltenen Fällen werden Ihnen die Kosten für den Impfstoff zunächst privat in Rechnung gestellt. Reichen Sie uns einfach die ärztliche Verordnung und die Rechnung im Original ein und wir erstatten Ihnen die Kosten.

 

Die Kosten können nicht übernommen werden, wenn die Schutzimpfung in die Zuständigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder des Arbeitgebers fällt oder vom Arbeitgeber unentgeltlich angeboten wird.
 
Welche Impfung braucht mein Kind?
 
In unserem Impfkalender finden Sie die nötigen Informationen.