Hautkrebsscreening
Sonnenlicht trägt zum Wohlbefinden bei.
Doch die Strahlen der Sonne bergen auch eine unsichtbare Gefahr. Sie können Hautkrebs verursachen. Wird der Hautkrebs jedoch frühzeitig erkannt, bestehen die besten Chancen auf vollständige Heilung.
Nach gesetzlicher Vorgabe können Sie das Screening ab 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wir haben diese Regelung für Sie mit unseren Extra-Leistungen erweitert. Als Versicherter der BKK_DürkoppAdler können Sie bereits ab 19 Jahren diese Leistung über Ihre Versichertenkarte nutzen, wenn Ihr Arzt unserem Versorgungsvertrag beigetreten ist.
Dabei kann das Hautkrebsscreening ausschließlich für Versicherte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen vom Arzt direkt über die Versichertenkarte mit uns abgerechnet werden. Welche Ärzte dem Vertrag beigetreten sind, können Sie über unsere Arztlisten einsehen.
Hier finden Sie die Liste der Vertragsärzte in Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Lassen Sie das Hautkrebsscreening bei einem Arzt außerhalb von Nordrhein-Westfalen durchführen, der die Behandlung nicht direkt mit uns abrechnen kann, können wir Ihnen lediglich die Kosten erstatten, die uns für eine Untersuchung bei einem der Vertragsärzte entstanden wären.





