Familienplanung

 

Kinderwunsch? Babypause? Familie komplett? In allen Fragen der Familienplanung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Künstliche Befruchtung



Kinderwunsch muss kein Wunsch bleiben.
Wir übernehmen verschiedene Maßnahmen zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie zur künstlichen Befruchtung.

Die BKK_DürkoppAdler zahlt 50% der künstlichen Befruchtung bei Ehepaaren, sofern sie nach einem vorher genehmigten Behandlungsplan durchgeführt werden.

Anspruch auf diese Leistung haben Frauen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren und Männer im Alter zwischen 25 und 50 Jahren.

Schwangerschaftsabbruch

Obwohl sich viele Frauen nach einem Kind sehnen, löst eine unerwartete Schwangerschaft häufig unterschiedliche Gefühle aus. Während einige Frauen sich begeistert zeigen, wissen andere nicht, wie sie mit der neuen Situation umgehen sollen.

 

Wir unterstützen Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nicht rechtswidrig und überschreiten Sie die vorgegebene Einkommensgrenze nicht, werden von uns die Kosten übernommen; ebenso die in diesem Zusammenhang anfallenden Krankenhauskosten.
Bei einem rechtswidrigen, aber straflosen Schwangerschaftsabbruch werden die Leistungen, die sich unmittelbar auf den Abbruch der Schwangerschaft erstrecken und zu seiner Durchführung im Regelfall notwendig sind, nicht übernommen.

 

Hier können Sie den Antrag Schwangerschaftsabbruch herunterladen.


Sterilisation
Liegen medizinisch notwendige Gründe vor, übernehmen wir die Kosten einer  Sterilisation. Eine Sterilisation ist dann medizinisch notwendig, wenn eine Schwangerschaft und Geburt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Frau darstellt, oder wenn eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Kindes zu erwarten ist. Ihr behandelnder Arzt kann bei erfüllen der Voraussetzungen direkt über die Versicherungskarte abrechnen. Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient und nicht medizinisch notwendig ist, muss diese Leistung selbst finanziert werden.

Empfängnisverhütung
Die BKK_DürkoppAdler übernimmt die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisverhütung. Zur Empfängnisverhütung gehört die Verordnung der Antibabypille (nicht Spirale, Hormonspritze etc.).  

Für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr werden die Kosten zur Empfängnisverhütung übernommen, Frauen ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen jedoch die Praxisgebühr und die Zuzahlung für das verordnete Arzneimittel leisten.

Mehr zum Thema finden Sie auch unter Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Familienversicherung.