Beitragsrückerstattung
Nehmen Sie im Lauf eines Kalenderjahres keine Leistungen zu unseren Lasten in Anspruch, belohnen wir Sie mit einer Beitragsrückerstattung.
Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeleistungen, wie z.B. Krebsvorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.
Ebenfalls unschädlich für die Prämienzahlung ist die Inanspruchnahme
von Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausführliche Informationen zur Beitragsrückerstattung finden sie unter Wahltarife.





