Auslandsversicherungsschutz

 

Für die einen bedeutet Urlaub Sonne, Sand und Meer, für andere dagegen fremde Kulturen entdecken oder durch die Berge wandern. Egal wie Sie Ihre Auslandsreise gestalten, niemand möchte im Urlaub krank werden. Der Versicherungsschutz der BKK_DürkoppAdler geht mit Ihnen auf die Reise - nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen europäischen Ländern.

Unser Versicherungsschutz gilt in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in allen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Die Rückseite Ihrer Versichertenkarte (europäische Krankenversichertenkarte - EHIC) ersetzt den Auslandsreisekrankenschein für Reisen in Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz. Im Ausland genügt es dann, die Karte beim Arzt oder im Krankenhaus vorzulegen.

Allerdings müssen Sie in Bosnien-Herzegowina, Serbien (ohne Kosovo), Montenegro, der Türkei und Tunesien anstelle der Europäischen Krankenversicherungskarte nach wie vor den Auslandskrankenschein vorlegen.

 

Wie Sie im Fall der Fälle Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie aus dem Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland

Außerdem informiert die Broschüre Urlaub im Ausland umfassend über das Thema. Hier können Sie die Broschüre anfordern.


Bitte beachten Sie:
Trotz des umfassenden Versicherungsschutzes im Ausland, weigern sich Ärzte gelegentlich, ausländische Besucher auf EHIC/Krankenschein zu behandeln, obwohl die/der dort gilt. Sie verlangen stattdessen ein Privathonorar. 


Wird die/der EHIC/Auslandskrankenschein nicht akzeptiert, treten Sie bitte in Vorleistung und wenden sich nach Ihrer Rückkehr an uns. Es ist wichtig, dass auf den quittierten Rechnungen die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Wir prüfen dann, ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgen kann - maximal jedoch in der Höhe der Kosten der deutschen Vertragssätze abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung und Verwaltungskosten.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz in unseren Vertragsstaaten nur im Rahmen der dortigen Bestimmungen besteht, die wesentlich ungünstiger als die hiesigen Regelungen sein können. Auch die Kosten eines Rücktransportes aus dem Ausland dürfen die gesetzlichen Krankenkassen generell nicht erstatten.

Deshalb unser Tipp:

Unabhängig von der Wahl Ihres Reisezieles empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransportes oder bei der Nichtanerkennung der/des EHIC/Auslandskrankenscheines erheblich. Mehr Informationen zum Thema Zusatzversicherungen erfahren Sie hier.