Ambulante Pflege


Menschen mit Pflegebedarf können professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen.

Die Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein der jeweiligen Pflegestufe entsprechendes Pflegegeld.

Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegestufen übernommen. Pflegegeld für die private Betreuung und Sachleistung für den Pflegedienst können aber auch miteinander kombiniert werden.


Mit dem BKK-Pflegefinder helfen wir Ihnen eine geeignete Pflegeeinrichtung in Ihrer Nähe zu finden.