Wieso dürfen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben?
Die Zusatzbeiträge, die als Extra-Prämien den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen, sind ein Nebenprodukt des Gesundheitsfonds. Dieser bescherte den Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz. Die Kassen bekommen ihre Zuweisungen direkt aus dem Fonds. Reicht der Kasse das vom Gesundheitsfonds zugewiesene Geld nicht aus, darf - bzw. muss sie einen Zusatzbeitrag erheben - und das unabhängig von dem Einkommen des Versicherten. Das bedeutet z.B. bei einem pauschalen Zusatzbeitrag von 8,00 Euro im Monat eine Mehrbelastung von fast 100,00 Euro im Jahr, egal wie hoch die tatsächlichen Einnahmen des Versicherten sind! 


Wichtig zu wissen ist, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn die Krankenkasse, bei der man versichert ist, einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht. Ist Ihre Krankenkasse davon betroffen? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung, damit wir Sie über einen Wechsel informieren können.
Übrigens: Die BKK_DürkoppAdler schließt einen Zusatzbeitrag bis auf Weiteres aus.


Muss der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages bezahlen?
Nein. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich nicht. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung muss von den Mitgliedern allein getragen werden.