Wie lange kann ich als Student Mitglied in der studentischen Krankenversicherung sein?
In der Regel endet die studentische Krankenversicherung mit der Vollendung des 30. Lebensjahrs oder dem 14. Fachsemester. Allerdings ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn „studienverlängernde“ Umstände nachgewiesen werden können. Das kann z. B. der Wehrdienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder auch Elternzeit sein. Die studentische Versicherung kann dann gegebenfalls um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.
Wann beginnt die studentische Krankenversicherung?
Grundsätzlich beginnt die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) mit Semesterbeginn bzw. dem tatsächlichen Tag der Einschreibung.





