Kann ich mich von der Zahlung der Praxisgebühr befreien lassen?
Die Praxisgebühr ist eine Form der Zuzahlung und ist grundsätzlich von jedem Versicherten zu leisten. Allerdings sind Zuzahlungen auf maximal zwei Prozent (ein Prozent für chronisch Kranke) des Bruttoeinkommens begrenzt. Wird das überschritten, ist eine Befreiung möglich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell befreit. Ausnahmen gelten zudem bei in der Schwangerschaft, bei Schutzimpfungen oder beim Zahnarzt, wenn danach keine Behandlung nötig ist.


Für welche zahnärztlichen Leistungen muss ich keine Praxisgebühr bezahlen?

Einmal im Halbjahr in Anspruch genommene zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und -behandlungen sind von der Praxisgebühr befreit. Hierunter fallen Röntgenaufnahmen, eine Zahnsteinentfernung pro Jahr, die Vitalitätsprüfung, die Ermittlung des Screening-Index für Parodontose.