Welche Leistungen muss eine gesetzliche Krankenkasse erbringen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind im SGB V niedergeschrieben und werden von den Krankenkassen nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.
Sie unterteilen sich in:
Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch, Prävention und Selbsthilfe:
Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen, Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen, Medizinische Vorsorgeleistungen, Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation
Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten:
Gesundheitsuntersuchungen, Kinderuntersuchung

Leistungen zur Behandlung einer Krankheit:
Krankenbehandlung, ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, zahnmedizinische Behandlung, Kieferorthopädische Behandlung, Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe (Sozialleistung), Krankenhausbehandlung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, Künstliche Befruchtung, Soziotherapie, stationäre und ambulante Hospizleistungen, Belastungserprobung und Arbeitstherapie, Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Fahrkosten.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, soweit diese dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern.