Wahltarife


Jeder Kunde ist anders und hat individuelle Bedürfnisse.
Die BKK_DürkoppAdler bietet Ihnen künftig noch mehr Wahlmöglichkeiten. Damit können Sie Ihren Gesundheitsschutz individuell gestalten und dabei sogar Geld sparen.

1. BKK Arzt Privat

Mit dem Wahltarif „BKK Arzt privat“ genießen Sie alle Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung, werden in den teilnehmenden Arztpraxen aber vergleichbar einem Privatpatienten behandelt.

Als Patient im Wahltarif BKK Arzt privat brauchen Sie im Gegensatz zur normalen Kostenerstattung keine Arztrechnung direkt zu bezahlen.
Das heißt, Sie müssen nicht – wie bei Privatpatienten sonst üblich – in Vorleistung treten und Geld aus eigener Tasche auslegen. Lediglich Ihr Eigenanteil (der pauschal 10% vom Rechnungsbetrag und maximal 160 Euro im Jahr zuzüglich Praxisgebühr beträgt) wird Ihnen halbjährlich von Ihrer BKK berechnet.

Und so nehmen Sie am Wahltarif teil:
Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen wählen die Kostenerstattung für den ambulanten Bereich vor Inanspruchnahme und erklären dieses schriftlich gegenüber der BKK_DürkoppAdler. Sie verpflichten sich damit zur Teilnahme von mindestens 3 Jahren. Bei allen teilnehmenden Ärzten profitieren Sie nun von diesem besonderen Angebot.

Da es noch kein flächendeckendes Ärztenetz gibt, kann dieser Extra-Tarif zurzeit nicht in allen Bundesländern angeboten werden. Bitte informieren Sie sich mit Hilfe der Liste der teilnehmenden Ärzte.


2. Beitragsrückerstattung

Sie sind kerngesund, weil Sie gut für Ihre Gesundheit sorgen. Dann können Sie aktiv Ihren Beitrag zur Krankenversicherung senken – mit unserem Wahltarif Beitragsrückerstattung.

Wenn Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen über 18 Jahren lediglich die empfehlenswerten Vorsorge- und Früherkennungsangebote zur Erhaltung Ihrer Gesundheit in Anspruch nehmen, belohnen wir Sie mit einer Beitragsrückerstattung.

Wir erstatten unseren Mitgliedern, die diese Voraussetzungen erfüllen, einen vollen Monatsbeitrag. (Ein Zwölftel Ihrer im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, einschließlich der Anteile, die nicht vom Mitglied zu tragen sind)

Diese Leistungen sind unschädlich für die Beitragsrückerstattung:

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen, außer ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
  • Leistungen zur Prävention
  • Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Schutzimpfungen
  • Kinderuntersuchungen
  • Vorsorgeleistungen während der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien
  • Inanspruchnahme von Leistungen durch mitversicherte Familienangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben