Beitragssätze für Beschäftigte
Bei der BKK_DürkoppAlder zahlen Sie keinen Zusatzbeitrag.
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden aus dem monatlichen Arbeitsentgelt bis maximal 3.825,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2012) berechnet. In der Rentenversicherung und im Bereich der Arbeitsförderung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2012 5.600 Euro (West) und 4800 Euro (Ost).
In der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 19,6%, im Bereich der Arbeitsförderung 3,0%. In der Pflegeversicherung werden 1,95% bzw. 2,2% bei Kinderlosigkeit nach Vollendung des 23. Lebensjahres erhoben. Im Jahr 2012 wird bei einem Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld in der Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von bundeseinheitlich 15,5% berücksichtigt.
15,5% Allgemeiner Beitragssatz
Vom allgemeinen Beitragssatz trägt der Versicherte 8,2 Prozentpunkte, der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte.
14,9% Ermäßigter Beitragssatz
Vom ermäßigten Beitragssatz trägt der Versicherte 7,9 Prozentpunkte, der Arbeitgeber trägt 7,0 Prozentpunkte.
15,5%
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen
Eine Besonderheit gilt, wenn Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung oder eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800 Euro ausüben. Wenden Sie sich bitte in diesen oder anderen Sonderfällen direkt an uns, um Ihre Fragen zu klären.
Für Arbeitgeber:
Die Beitragssätze für die Umlageversicherung betragen im Jahr 2012:
U1: 1,9% bei einem Erstattungssatz von 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen
U2: 0,25% bei einem Erstattungssatz von 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen





