Impfschutz vor dem Rotavirus
Rotaviren sind in Deutschland – neben den Noroviren – häufig nachgewiesene Erreger von akuten Durchfallerkrankungen. Der Erkrankungsgipfel einer Infektion mit Rotaviren liegt in den ersten Lebensjahren. Bis zum 3. Lebensjahr sind über 90% der Kinder infiziert, bis zum 5. Lebensjahr ist in der Regel bei allen Kindern eine Rotavirusinfektion abgelaufen. Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen Rotaviren sind nur für Säuglinge bis zur 24. bzw. 26. Lebenswoche zugelassen, sodass nur Säuglinge geimpft werden können. Zum Beispiel können Säuglinge, die in Kindertagesstätten o. ä. versorgt werden, von einer Impfung gegen Rotaviren profitieren.
Obwohl sie von der Ständigen Impfkommission empfohlen wird, gehört die Rotaviren-Impfung nicht zu den Standardimpfungen, die von allen gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt werden.
Wir haben uns entschieden, als Extra-Leistung die Kosten der Impfung anteilig zu erstatten, um jungen Familien eine zusätzlichen Schutz zu bieten.
Die Kosten müssen Sie zunächst selbst ausgelegen. Nachdem die erforderlichen Impfungen erfolgt sind und das Originalrezept des Arztes der BKK DürkoppAdler vorliegt, werden Ihnen die Kosten des Impfstoffs anteilig erstattet.
Die Kosten für die ärztliche Leistung werden in Höhe der geltenden Vertragssätze erstattet. Reichen Sie hierzu immer die Originalquittung (Originalrezept über den jeweiligen Impfstoff und ggf. Originalarztrechnung) ein.





