Beitragssätze / Wahltarife


Zum 1. Januar 2009 wurde zunächst für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt. Dieser Beitragssatz wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf 14,9% reduziert. Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 wurde der Krankenkassenbeitrag jedoch wieder auf 15,5% angehoben und auch die Erhebung von Zusatzbeiträgen wird nicht mehr begrenzt. 


 

In Zeiten des einheitlichen Beitragssatzes werden Wahltarife zu einem wesentlichen Unterscheidungsmerkmal zwischen Krankenkassen. Mit der Gesundheitsreform 2007 hat der Gesetzgeber die Grundlage für die neue Tarifvielfalt geschaffen. Mit Wahltarifen können Versicherte Beiträge sparen oder mehr Leistungen erhalten. Allerdings binden sie sich dadurch für bis zu drei Jahre an die Krankenkasse. Diese Mindestlaufzeit ist gesetzlich vorgeschrieben.